UBI - Sprechfunkzeugnis

UBI Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk oder als UBI Ergänzung für Inhaber SRC, LRC usw.

Zulassung zur Prüfung:
  • Mindestalter 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • 1 Passbild (38x45mm) , neustes Datum, Name auf der Rückseite (neutraler Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)
  • Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr ( siehe Gebühren )
  • Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.


Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.


Prüfungsanforderungen:

Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.


Theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen mit 22 Fragen bzw. 10 Fragen für SRC oder LRC Inhaber bearbeitet werden.
Den Fragenkatalog gibt es unter anderem auf www.elwis.de.

Bewerber mit Lese- und Rechtschreibstörung (Legastheniker, F81.0 bzw. F81.1 nach ICD-10)
Bei allen schriftlich abzulegenden Prüfungen ist im Fall einer bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesenen Legasthenie dem Bewerber auf Wunsch die Möglichkeit entweder einer ausschließlich mündlichen Prüfung oder einer Schreibzeitverlängerung zu gewähren.
Sofern sich bei Wahl der Schreibzeitverlängerung aus den zum Nachweis eingereichten Unterlagen zeitliche Angaben zur Schreibzeitverlängerung ergeben, sind diese Zugrunde zu legen.
In den übrigen Fällen soll eine Verlängerung von 10 % der Gesamtprüfungszeit erfolgen.
Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung, der mindestens 2 Wochen vor dem beantragten Prüfungstermin vorliegen soll, beantragt werden.
Ebenfalls muss die Legasthenie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden.


Praktische Prüfung:
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
  • (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
  • (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
  • (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.
Zur Prüfung stellen wir ein Icom M323 und M330.
Sie können aber auch Ihre vertraute Binnenfunkanlage mitbringen.


Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.


bild ubi