Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.International und unbefristet gültig.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
- Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- 1 Passbild (38x45mm) , neustes Datum, Name auf der Rückseite (neutraler Hintergrund, keine Urlaubsbilder o.ä.)
- Eingang der entsprechenden Prüfungsgebühr ( siehe Gebühren )
- Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Prüfungsanforderungen:
Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
Theoretische Prüfung:
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse unter anderem in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
- Mobiler Seefunkdienst
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.
Bewerber mit Lese- und Rechtschreibstörung (Legastheniker, F81.0 bzw. F81.1 nach ICD-10)
Bei allen schriftlich abzulegenden Prüfungen ist im Fall einer bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesenen Legasthenie dem Bewerber auf Wunsch die Möglichkeit entweder einer ausschließlich mündlichen Prüfung oder einer Schreibzeitverlängerung zu gewähren.
Sofern sich bei Wahl der Schreibzeitverlängerung aus den zum Nachweis eingereichten Unterlagen zeitliche Angaben zur Schreibzeitverlängerung ergeben, sind diese Zugrunde zu legen.
In den übrigen Fällen soll eine Verlängerung von 10 % der Gesamtprüfungszeit erfolgen.
Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung, der mindestens 2 Wochen vor dem beantragten Prüfungstermin vorliegen soll, beantragt werden.
Ebenfalls muss die Legasthenie zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden.
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche.
Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt.
Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Praktische Prüfung:
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt.
Im Einzelnen werden gefordert:
Pflichtaufgaben:
- Editieren eines DSC Controllers
- Senden eines Notalarms
- Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
- Aussendung einer Notmeldung
- Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not
- Beenden des Notverkehrs
- Aufhebung eines Fehlalarms
- Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
- Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung
- Einleitung weiterer Maßnahmen
Sonstige Fertigkeiten :
- Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
- Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
- Abwicklung des Notverkehrs
- Funkstille gebieten
- Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
- Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldun
- Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes
- Abgabe der Sicherheitsmeldung
- Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle
- Kanalwechsel
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
- Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
- Einstellen des Controllers
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden.
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